Nicht einer in unserem Land stellt sich die Frage, warum ein so wichtiges
Kulturgut, die Sprache so wenig oder besser, so wenig könnende Fürsprecher
hat. Ich wollte darauf eine Antwort haben und schrieb im Mai vorigen Jahres
an den Deutschen Bundestag.
Aus meinem Schreiben an den Bundestag, Auszüge:
>>> ...um es ganz einfach zu formulieren: die mir vom Grundgesetz
zugesagten Rechte, keine Benachteiligung wegen Rasse, Abstammung
oder Sprache, werden durch all die angesprochenen Institutionen (öffentlich-rechtlichesRadio,
Fernsehen) massiv verletzt! ... <<<
und weiter:
>>> Das Schlimmste aber: es scheint so, daß dies niemanden
in unserer Bundesrepublik interessiert. Die Gesellschaft für Deutsche
Sprache kassiert zwar Geld, aber nur um die "Phänomene" der Sprache
begleitend zu dokumentieren. Nicht aber um einzugreifen und dem Wahnsinn
mit der Wandlung der Sprache zur Primitivität ein Ende zu machen.
...
Also meine Frage an Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen
Bundestages: Wer in unserem Land kümmert sich um das hervorragenste
Merkmal jeder Nation, um unsere Sprache? Oder ist das ein zu unwichtiges
Thema für den Bundestag? Vielleicht gibt es einzelne Abgeordnete die
sich angesprochen fühlen? <<<
Wie voraussehbar bei dieser komplizierten Fragestellung irrte das Schreiben einige Monate durch diese Institution um endlich im Petitionsausschuß (verantwortlich für an den D.B. gerichteten Bitten und Beschwerden - Art. 17, 45c des GG) zu landen. Von diesem bekam ich im November 99 eine Benachrichtigung in der mir mitgeteilt wurde, daß der Ausschußdienst des Petitionsauschusses zum Ergebnis kam, daß meine, hier schon "Petition", erfolglos bleiben wird, weil doch die Bundesregierung "kaum gesetzgeberische Einflußmöglichkeiten auf die deutsche Sprache hat". Hier stützt man sich auf eine Stellungsnahme des "Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien".
Hier seine Stellungsnahme:
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die öffentliche Diskussion
um die deutsche Sprache. Auch stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Kulturpolitik erhebliche Mittel zur Verfügung, um das Andenken und
das Werk der deutschen Literatur zu bewahren und fortzuentwickeln.
Hierzu gehört nicht nur die Pflege des literarischen Erbes,
sondern auch die Befassung mit der Alltags- und Gegenwartssprache. So fördert
die Bundesregierung zum Beispiel die Arbeit der "Gesellschaft für
deutsche Sprache", die in vielfältiger Weise zur Sprachbildung, der
deutschen Sprachkultur beiträgt. Entgegen der Auffassung des Petenten
thematisiert die Gesellschaft für deutsche Sprache auch die Verwendung
von Anglismen und Fremdwörtern und begnügt sich nicht damit,
diesen Bereich lediglich "begleitend zu dokumentieren".
Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass
Sprache kein starres Gebilde ist, sondern sich immer in Bewegung, in Entwicklung
befindet. Entsprechend hat die deutsche Sprache immer wieder Wörter
aus andern Sprachkulturen aufgenommen. In diesem Sinne bereichern Fremdwörter
auch den deutschen Wortschatz, sind Ausdruck einer weltoffenen Gesellschaft,
die sich den Veränderungen der Welt, dem Zusammenrücken von Handel
und Gewerbe, dem Austausch von Kultur, offen und selbstbewusst stellt.
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung im Bereich der Sprache
keine gesetzgeberischen, also keine regelnden Kompetenzen hat. Lediglich
für den Bereich der Behördensprache des Bundes kann sie für
die Bundesbehörden Bestimmungen treffen. Für den Bereich der
Schulen haben die Länder Reglungskompetenzen. Der übrige weite
Bereich der deutschen Sprache wird nicht von staatlichen Stellen bestimmt.
In diesem Sinne hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil
vom 14.Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - deutlich geäußert.
Deshalb kommen Reglementierungen durch die Bundesregierung nach
der deutschen Rechtsordnung nicht in Betracht.
Letzlich ist somit jeder für sich in seinem persönlichen
Bereich gefordert, mit der deutschen Sprache sorgfältig umzugehen.
Im Auftrag Dr. Nevermann
Natürlich konnte ich die Sache so nicht auf sich beruhen lassen.
Deswegen wandte ich mich erneut an den Petitionsausschuß.
Hier wieder Auszüge aus meinem Schreiben:
>>> ...mein Schreiben war an den Deutschen Bundestag, das Gremium
der Volksvertreter gerichtet. Es kann doch nicht sein, das keines der Bundestagmitglieder
diese Problem nicht sieht, sich darüber keine Gedanken macht.
...daß es keine Möglichkeiten gibt, den einzelnen
Mitgliedern meine Anfrage vorzulegen, sie auf irgendeine Weise auf dieses
Thema aufmerksam zu machen. In den Steinzeiten der Informationstechnik
gab es ein schwarzes Brett...
Dann noch meine Anmerkungen zu der überhaupt nicht zufriedenstellenden,
weil willkürlich redigierten Antwort des Beauftragten... ...Da sind
Floskeln und Tatsachen miteinander vermischt, der Informationsgehalt für
mich fast Null.
... Ich wollte Menschen, persönlich, ansprechen.
... Also wie Sie aus meinen Worten bestimmt schon ersehen haben,
möchte ich dem Abschluß des Verfahrens in dieser Phase widersprechen.
<<<
Mit Erfolg, denn 6 Monate später: der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 8.6.2000 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Natürlich mit einer (stellenweise lesenswerten) Begründung:
Mit der Petition werden gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung
des Gebrauchs fremdsprachlicher Ausdrücke im Deutschen angeregt.
Dem Petitionsausschuß liegen zu diesem Thema mehrere zielgleiche
Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen
werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass in diesem Zusammenhang
nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte gesondert eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung lässt
sich unter Einbeziehung von Stellungsnahmen des Beauftragten der Bundesregierung
für Angelegenheiten der Kultur und Medien wie folgt zusammenfassen:
Sprache ist kein statisches Gebilde, sondern als Mittel der täglichen
Kommunikation einem ständigen Wandel unterworfen, der der gesellschaftlichen
Entwicklung folgt und letztlich auf einer gemeinsamen Übereinkunft
der Bevölkerung beruht. Der Gebrauch von Fremdwörten in der deutschen
Alltagssprache ist nach Überzeugung des Petitionsauschusses Ausdruck
und Folge einer selbstbewussten ökonomischen und kulturellen Öffnung
der nationalen Gesellschaft sowie einer zunehmenden Globalisierung in vielen
Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens.Der Ausschuss teilt
jedoch die in der Stellungsnahme zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass
diese Entwicklung nicht zwangsläufig zu einer Verarmung des deutschen
Wortschatzes führt, wie der Petent befürchtet, sondern dort,
wo deutsche Entsprechungen fehlen, auch zu dessen Bereicherung beiträgt.
Dies schließt aktive staatliche Maßnahmen zur Förderung
der deutschen Sprachkultur nicht aus. Aus der Stellungsnahme des Kulturbeauftragten
der Bundesregierung geht hervor, dass die Bundesregierung die öffentliche
Diskussion über die deutsche Sprache aufmerksam verfolgt und im Rahmen
ihrer Kulturpolitik auch für die Befassung mit der deutschen Alltags-
und Gegenwartssprache erhebliche Geldmittel bereitstellt. Auf diese Weise
trägt sie aus parlamentarischer Sicht in angemessenem Umfang zum Erhalt
und zur Förderung der deutschen Sprachkultur bei.
Demgegenüber entziehen sich die Sprache und ihr Gebrauch
weitestgehend der gesetzgeberischen Regelungskompetenz des Bundes und der
Länder. Die hat der Deutsche Bundestag bereits in einem Beschluß
zur Rechtschreibereform vom 26.3.1998 (BT-Drucksache 13/10183) zum Ausdruck
gebracht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14.7.1998
(1 BvR 1640/97) zu Recht darauf hingewiesen, dass die Sprache sich im gesellschaftlichen
Gebrauch selbst entwickele und nicht aus einer staatlichen Quelle fließe.
Gesetzliche Bestimmungen zum Sprachgebrauch können daher nach Ansicht
des Petitionsausschusses lediglich für den eng begrenzten Teilbereich
der Amts- und Behördensprache getroffen werden. Dies hat der
Kulturbeauftragte in seiner Stellungsnahme zutreffend hervorgehoben.
Vor dem dargelegten Hintergrund können gesetzgeberische
Maßnahmen, wie sie mit der Petition angestrebt werden, nicht in Aussicht
gestellt werden. Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Das war's also. Wie halt bei Behörden, öfters daneben.
Juli 2000
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Teil 2 - Schreiben vom 21.1.2001
  An den
Petitionsausschuß
des Deutschen Bundestages
Betr.: Deutsche Sprache
Sie scheint ein unendliches Thema zu sein. Vor
allem deswegen, weil die Benachteiligung eines durchschnittlichen
Bürgers durch die mit Amerikanismen durchsetzte Sprache
weiterhin angestiegen ist. Trotz zweckoptimistischer Behauptungen des
Petitionsauschusses und des Beauftragten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien von denen mein vor zwei
Jahren geäußertes Anliegen um einen Schutz der Sprache
mehr oder weniger negativ beurteilt wurde.
Ich stehe
zunehmend vor Problemen: Vertreter der Bundesregierung, das
öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen, Zeitungen und
Zeitschriften gebrauchen einen Wortschatz, der jemandem ohne Kenntnis
der englischen Sprache nur noch selten komplette Inhalte vermitteln
kann. Ich muß hier nicht das Grundgesetz zitieren um zu
veranschaulichen, daß in diesen Fällen dagegen verstoßen
wird.
Deswegen möchte ich hier Ihre damaligen Aussagen (und
auch die des Bundesbeauftragten) zitieren:
... Hinzu kommt, dass die Bundesregierung im Bereich der
Sprache keine gesetzgeberischen, also keine regelnden Kompetenzen
hat. Lediglich für den Bereich der Behördensprache des
Bundes kann sie für die Bundesbehörden Bestimmungen
treffen. ... und:
... Gesetzliche
Bestimmungen zum Sprachgebrauch können daher nach Ansicht des
Petitionsausschusses lediglich für den eng begrenzten
Teilbereich der Amts- und Behördensprache getroffen
werden. ....
und Sie fragen, warum nichts dergleichen geschieht und wie der Deutsche Bundestag das Problem des alltäglichen Sprachgebrauches von Regierungsmitgliedern oder anderen hochgestellten Persönlichkeiten aus deren direktem Umfeld sieht? Ich finde es als einen Skandal, wenn man so etwas liest:
... Deshalb startete das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 16. Januar 2001 einen bundesweiten Namenwettbewerb unter dem Motto "Name it - Win it". ...
Wie
bitte soll ich das verstehen?
Oder wenn z.B.
Fr. Bulmahn in den VDI-Nachrichten (12.1.2001) von
"Notebook-University" oder "distance-learning"
spricht
oder wenn man das "moderne" Gehabe des ZDF
beobachtet, wenn dort oder in der ARD die Fremdwörter
allgegenwärtig sind und z.B. die Nachrichtensprecherin die
Buchstabenfolge "mnsbc": regelmäßig
"emenesbisi" ausspricht? Was verbirgt sich hinter solchen
Verlautbarungen des Presseamtes, solchen Aussagen einer Ministerin,
einer Nachrichtensprecherin?
Ich lasse das hier unbeantwortet.
Der Deutsche Bundestag ist der Meinung, daß die deutsche Sprache in guten Händen ist, daß alles Notwendige für sie getan wird:
... dass die Bundesregierung die öffentliche Diskussion über die deutsche Sprache aufmerksam verfolgt und im Rahmen ihrer Kulturpolitik auch für die Befassung mit der deutschen Alltags- und Gegenwartssprache erhebliche Geldmittel bereitstellt. Auf diese Weise trägt sie aus parlamentarischer Sicht in angemessenem Umfang zum Erhalt und zur Förderung der deutschen Sprachkultur bei. ...
Dem ist aus meiner Sicht nicht so. Meine Beobachtungen und allgemein bekannte Fakten sagen da etwas ganz anderes: Schließung von Goethe-Instituten, Kürzung der Mittel für die Kultur allgemein und das bequeme "Sich-heraushalten" aus der Verantwortung für die Sprache:
...für den Bereich der Behördensprache des Bundes kann sie für die Bundesbehörden Bestimmungen treffen. Für den Bereich der Schulen haben die Länder Reglungskompetenzen. ...
Von dort aber wird die Verantwortung weiter verschoben. Hin zu Kultusministerkonferenzen und zur Verantwortung jedes Einzelnen. Die Effekte sind bekannt, nicht zuletzt ist es die Katastrophe um die "Rechtschreibereform". Ohne Nutzen für Ottonormalverbraucher - mit immensem Gewinn für die selbsternannten Hüter der Sprache im Wörterbuchbereich. Eine Katastrophe auch für alle Deutschsprechenden und -lernenden im Ausland.
Das alles aber ist kein Grund für Aktivitäten unseres Bundestages, unserer Regierung? Ich bitte um Erklärung!
Warum dann pflegen unsere direkten, kleineren Nachbaren ein ganz
anderes Verhältnis zur Sprache? Warum können sie die
Sprache als den wichtigsten Bestandteil ihrer Kultur betrachten? Wir
aber nicht? Ich denke da nicht einmal an ein Gesetz - dafür
sind die Deutschen heute noch viel zu verkrampft. Aber eine
unabhängige, für die Sprache tonangebende Institution
in Regierungsnähe, jemand der auch der Regierung und unseren
Volksvertretern auf die Sprünge helfen könnte ?
Warum gibt es bei uns keine "Academie Francaise"
oder "Rada Jezyka Polskiego"?
Mit freundlichen Grüßen
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Bezug: Ihr Schreiben vom 21.1.2001
Sehr geehrter Herr Mosler,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Schreibens.
Ich habe Verständnis dafür, dass das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung Sie nicht zufriedenstellt. Sie können aber davon ausgehen, dass die Problematik sorgfältig und unbeeinflusst von sachfremden Erwägungen geprüft worden ist.
Artikel 17 des Grundgesetzes gewährt jedem Bürger in gleicher Sache nur das Recht auf einmalige Prüfung. Da Ihr weiteres Schreiben keine entscheidungserheblichen Tatsachen oder Gesichtspunkte enthält, besteht kein Anspruch mehr auf eine erneute sachliche Prüfung. Ich bitte dafür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag (Wolfgang Dierig)
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Womit die Angelegenheit geklärt scheint...